Handlungsfähig bleiben, wenn sich Gesetze ändern

Seit dem 30. Dezember 2025 ist das novellierte Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) in Kraft. Friseur- und Kosmetikbetriebe wurden neu in den Branchenkatalog aufgenommen – und stehen damit verstärkt im Prüffokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Das Fleischerhandwerk hingegen wurde zumindest befristet aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Doch unabhängig davon, wen es trifft – die Grundfrage bleibt dieselbe: Können Sie im […]